Verfahrensgebiet
Aarbergen liegt nördlich der Kreisstadt Bad Schwalbach und südlich von Limburg an der Lahn im westlichen Hintertaunus, der die vom Taunushauptkamm ausgehende Nordabdachung des Taunus bildet.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 242 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 180 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand 1.482, neuer Bestand 428 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Aarbergen, Aar-Einrich (RP) |
Beteiligte Gemarkungen | Michelbach, Eisighofen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
- notwendige Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie die naturnahe Entwicklung der Aar zur Umsetzung von Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen,
- agrarstrukturelle Mängel zu beseitigen sowie Landnutzungskonflikte aufzulösen,
- Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Förderung der Naherholung durchzuführen.