Großes Fabrikgebäude mit Silos dahinter, im Bildhintergrund ein bewaldeter Hügel

Mossautal – Ober-Mossau

Odenwaldkreis

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsverfahren Mossautal – Ober-Mossau wurde auf Antrag der Gemeinde Mossautal vom 23.11.1984 durch Beschluss des Amtes für Landwirtschaft und Landentwicklung – Flurbereinigungsbehörde (jetzt Amt für Bodenmanagement Heppenheim – Flurbereinigungsbehörde) vom 30.01.1986 gem. § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren für die Gemarkung Ober-Mossau angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Verfahrensgebiet hat nach zwei Änderungsbeschlüssen aktuell eine Fläche von rd. 1272 ha, davon sind ca. 849 ha Wald. Die Grenzen der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind auf den Gebietskarten, die Anlagen zu den Beschlüssen sind, mit einem grünen bzw. orangefarbenen Streifen kenntlich gemacht.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße ca. 1273 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 700
Anzahl der Flurstücke ca. 1050
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Mossautal, Gemeinde Reichelsheim
Beteiligte Gemarkungen

Ober-Mossau, Unter-Mossau, Unter-Ostern (zu Reichelsheim)

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an diesen Kosten beträgt somit 20 %.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Im Verfahren Mossautal – Ober-Mossau ist die 1. Änderung zum Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 3.260.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Gemeinde Mossautal hat Ausführungskosten (Anteile bei Maßnahmen auch im Eigeninteresse) in Höhe von rd. 45.000,- € zu tragen (weitere Kostenübernahmen Dritter ca. 6.000,- €). Die verbleibenden rd. 3.210.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst.

Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird anteilig von der Gemeinde Mossautal übernommen.

Ziele des Verfahrens

Um auch in der Gemarkung Ober-Mossau die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu sichern und somit die Pflege der Landschaft dauerhaft zu gewährleisten, wurden in den 70er und 80er Jahre durch den Wasser- und Bodenverband „Grünlandregion hess. Odenwald“ Wegebaumaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Vermessung dieser Wege und die Überführung ins Eigentum der Gemeinde erfolgen.

Ebenso sollen die entstandenen landeskulturellen Nachteile beseitigt werden

Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die unter Wahrung der Eigenart und Vielfalt von Natur und Landschaft die Grundausstattung des Teilraumes im Interesse von Land- und Forstwirtschaft, sowie der Naherholung und des Fremdenverkehrs nachhaltig verbessern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 30.01.1986
 - letzte (3.) Änderung 04.08.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 09.04.1986
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 22.09.2003
- letzte (3.) Änderung 13.11.2020
Wertermittlung 08.11.2011
Allgemeiner Besitzübergang 28.08.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Downloads

Verfahrensleitung

Babette Uhlig
Telefon: +49 (611) 535-8228
E-Mail: babette.uhlig@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Peter Bormuth
Telefon: +49(611)535-8250
E-Mail: peter.bormuth@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung von Mossautal - Ober-Mossau
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon: +49(611)535-8100
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

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