Verfahrensgebiet
Eine detaillierte Karte sowie eine Teilgebietsübersicht finden Sie im Downloadbereich.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 116 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 430 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand ca. 1.150, neuer Bestand ca. 760 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Lorch |
Beteiligte Gemarkungen | Lorch |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird von der Stadt Lorch und der Teilnehmergemeinschaft übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3.711.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Zeit- und Kostenaufwand für die Bewirtschaftung der Rebflächen zu verringern und eine höhere Rentabilität zu erreichen. Dazu sind die folgenden Maßnahmen notwendig:
- Verbesserung der Betriebs- und Besitzstruktur durch Zusammenlegung und Umwandlung von Seilzug- in Direktzuglagen.
- Verbesserung der Erschließung durch Schaffung von Querverbindungen, durch Verbreiterung vorhandener Wege, durch Wegebefestigungen und durch Änderung von Wegeführungen zur Erhöhung der Standfestigkeit.
- Durchführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion- und Wasserschäden in den Weinbergen und der Ortslage.
- Verringerung von Wildschäden durch geeignete Maßnahmen.
Zudem sind Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung und Förderung der Fauna und Flora erforderlich.