Serpentinenweg durch Weinberg, im Hintergrund der Rhein

Lorch

Lorch ist eine Stadt im Rheingau im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Der Ort wird vom Weinbau und Tourismus geprägt. Er gehört zum Welterbe Oberes Mittelrheintal.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte sowie eine Teilgebietsübersicht finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 116 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 430 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 1.150, neuer Bestand ca. 760
Beteiligte Gemeinde/Stadt Lorch
Beteiligte Gemarkungen Lorch

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird von der Stadt Lorch und der Teilnehmergemeinschaft übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3.711.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Zeit- und Kostenaufwand für die Bewirtschaftung der Rebflächen zu verringern und eine höhere Rentabilität zu erreichen. Dazu sind die folgenden Maßnahmen notwendig:

  • Verbesserung der Betriebs- und Besitzstruktur durch Zusammenlegung und Umwandlung von Seilzug- in Direktzuglagen.
  • Verbesserung der Erschließung durch Schaffung von Querverbindungen, durch Verbreiterung vorhandener Wege, durch Wegebefestigungen und durch Änderung von Wegeführungen zur Erhöhung der Standfestigkeit.
  • Durchführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion- und Wasserschäden in den Weinbergen und der Ortslage.
  • Verringerung von Wildschäden durch geeignete Maßnahmen.

Zudem sind Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung und Förderung der Fauna und Flora erforderlich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss07.09.1990
1. Änderungsbeschluss30.07.2003
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft04.03.1991
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan28.06.1995
1. Änderung Wege- und Gewässerplan31.10.1997
2. Änderung Wege- und Gewässerplan15.04.2002
3. Änderung Wege- und Gewässerplan29.02.2008
4. Änderung Wege- und Gewässerplan23.09.2014
Feststellung der Wertermittlung (Boden)*14.12.1995
Abfindungswunschtermin**1995 - 2010
Abfindungsvereinbarung**1995 - 2010
Vorläufige Besitzeinweisung**2008 - 2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes09.07.2020
Bekanntgabe des 1. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan06.04.2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes15.03.2023
Abgabe der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher06.07.2023
Schlussfeststellung06.11.2024

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Laura Weisbarth
Telefon: +49(611)535-6241
E-Mail: laura.weisbarth@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Lorch
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Gilbert Laquai
Gewerbepark Wispertal 2

65391 Lorch
Telefon +49(6726) 83 08 38

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