Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1920
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 24 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 30 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 76 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Wehrheim |
Beteiligte Gemarkungen | Wehrheim |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | x |
Feststellung der Wertermittlung | x |
Abfindungswunschtermin | x |
Abfindungsvereinbarung | x |
Vorläufige Besitzeinweisung | x |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | x |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | x |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | x |
Schlussfeststellung | x |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Telefon
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn