Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 964
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Eine detaillierte Karte sowie eine Teilgebietsübersicht finden Sie im Downloadbereich.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 116 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 430 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand 1.164, neuer Bestand 768 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Lorch |
Beteiligte Gemarkungen | Lorch |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird von der Stadt Lorch und der Teilnehmergemeinschaft übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3.711.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Zeit- und Kostenaufwand für die Bewirtschaftung der Rebflächen zu verringern und eine höhere Rentabilität zu erreichen. Dazu sind die folgenden Maßnahmen notwendig:
Zudem sind Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung und Förderung der Fauna und Flora erforderlich.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 07.09.1990 |
1. Änderungsbeschluss | 30.07.2003 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 04.03.1991 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 28.06.1995 |
1. Änderung Wege- und Gewässerplan | 31.10.1997 |
2. Änderung Wege- und Gewässerplan | 15.04.2002 |
3. Änderung Wege- und Gewässerplan | 29.02.2008 |
4. Änderung Wege- und Gewässerplan | 23.09.2014 |
Feststellung der Wertermittlung (Boden)* | 14.12.1995 |
Abfindungswunschtermin** | 1995 - 2010 |
Abfindungsvereinbarung** | 1995 - 2010 |
Vorläufige Besitzeinweisung** | 2008 - 2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 09.07.2020 |
Bekanntgabe des 1. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan | 06.04.2022 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.03.2023 |
Abgabe der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher | 06.07.2023 |
Schlussfeststellung | 06.11.2024 |
* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Telefon
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn