Zuständige Stelle
Ordnungen, Richtlinien und Hinweise der zuständigen Stelle
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist der zuständigen Stelle die Aufgabe zugeteilt, die berufliche Erstausbildung zu regeln. Hierzu sind folgende Ordnungen bzw. Richtlinien erlassen worden
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Ausbildungsverordnungen
Verordnung über die Berufsausbildung:
- zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin und Änderung vom 4. Mai 2007
- zur Fackkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
- in der Geoinformationstechnologie (Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in)
Prüfungsordnungen:
- Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen
- Prüfungsordnung für Zwischenprüfungen
Richtlinien:
- Richtlinien über die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal
- Richtlinien zur Führung von Ausbildungsnachweisen
- Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen
- Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung von Berufsausbildungsverhältnissen
- Richtlinien zur Tätigkeit der Beratung in der Berufsbildung