Blick auf Häuser hinter Büschen

Hohenstein - Hennethal

Hohenstein liegt im westlichen Taunus, zu beiden Seiten der Aar zwischen Limburg und Wiesbaden.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 352 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 120 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 830
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hohenstein
Beteiligte Gemarkungen Hennethal

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Hohenstein übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 799.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern:

  • Schaffung von besseren Bewirtschaftungsbedingungen durch die Neuordnung von Eigentums- und Pachtflächen sowie durch die Anlage eines neuzeitlichen Wegenetzes.
  • Verbesserung der ökologischen Situation in der Feldflur, insbesondere die der Fließgewässer und der Auen.
  • Unterstützung von Vorhaben der Freiraumgestaltung und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes durch In Wert-Setzung von kulturhistorischen Potentialen.
  • Ermöglichen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

Das auf thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) für das Gemeindegebiet Hohenstein ist umzusetzen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 25.10.2007
1. Änderungsbeschluss 24.09.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.03.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07.11.2013
Feststellung der Wertermittlung 16.05.2013
Abfindungswunschtermin Februar bis März 2013
Abfindungsvereinbarung März bis Dezember 2014
Vorläufige Besitzeinweisung 25.11.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Maurice Schreier
Telefon: +49(611) 535 - 6237
E-Mail: maurice.schreier@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hohenstein - Hennethal
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:

Herr Rainer Emmel
Aubachstraße 3

65329 Hohenstein - Hennethal
Telefon +49(6120) 91 01 16

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