Blick unter einem belaubten Ast über hügelige Felder auf eine Ortschaft

Neuenstein-Obergeis

Neuenstein ist eine Gemeinde im Nordosten von Hessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Ortslage einbezogen ja
Verfahrensgröße 1159 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 420
Anzahl der Flurstücke 2557
Beteiligte Gemeinde/Stadt Neuenstein
Beteiligte Gemarkungen Aua, Gittersdorf, Obergeis, Untergeis, Raboldshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.*

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist die 2. Änderung des Ausführungsplanes und Kostenvoranschlages (ApKv) mit einem Volumen von 2.260.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Neuenstein und der Jagdgenossenschaft übernommen.

*Die Höhe des Zuschusses variiert pro Verfahren. Genaueres ist in den Finanzierungsrichtlinien zu finden.

Ziele des Verfahrens

Landbereitstellung für die Schnellbahnstrecke Hannover-Würzburg. Weitere Ziele:
siehe Flurbereinigungsbeschluss und Änderungsbeschlüsse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 29.05.1984
1. Änderungsbeschluss 19.02.1985
2. Änderungsbeschluss 27.03.1986
3. Änderungsbeschluss 01.11.1993
4. Änderungsbeschluss 22.06.1995
5. Änderungsbeschluss 30.01.2003
6. Änderungsbeschluss 01.11.2005
7. Änderungsbeschluss 05.02.2007
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 10.12.1984
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 17.06.1996
1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12.06.2003
Feststellung der Wertermittlung 21.11.2005
Abfindungswunschtermin 2006
Abfindungsvereinbarung 2006 / 2007
Vorläufige Besitzeinweisung 05.07.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 26.11.2015
Eintritt des neuen Rechtszustandes 29.06.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04.09.2017
Schlussfeststellung 23.08.2018

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