Autobahn zwischen Wiesen und Wäldern

Borken - A49

Borken (Hessen) ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 508 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse 112
Anzahl der Flurstücke 584
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Borken
Beteiligte Gemarkungen Arnsbach, Borken, Nassenerfurth, Trockenerfurth

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 20.02.1989
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.06.1989
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 28.11.2006
Feststellung der Wertermittlung 01.04.2009
Abfindungswunschtermin 2009
Abfindungsvereinbarung 2010 / 2011
Allgemeiner Besitzübergang 27.06.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 14.11.2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Nina Schäfer
Telefon : +49(611)535-2256
E-Mail: nina.schaefer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Jens Hoffmann
Telefon: +49(611)535-2217
E-Mail: jens.hoffmann@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Borken A 49
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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