Befestigter Weg zwischen Feldern führt unter moderner Eisenbahnbrücke hindurch

Kirchheim-Reckerode

Reckerode ist ein Ortsteil der Gemeinde Kirchheim im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Osthessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Ortslage einbezogen (ja/nein/tlw.) ja
Verfahrensgröße 314 ha
Anzahl der Beteiligten 199
Anzahl der Flurstücke 619
Beteiligte Gemeinde/Stadt Kirchheim, Neuenstein
Beteiligte Gemarkungen Obergeis, Reckerode, Kirchheim

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. den Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Ausnahme: Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier: Deutsche Bahn AG) ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten.*

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv; Stand: 2. Änderung) mit einem Volumen von 1.030.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.

*Die Höhe des Zuschusses variiert pro Verfahren. Genaueres ist in den Finanzierungsrichtlinien zu finden.

Ziele des Verfahrens

Landbereitstellung für die Schnellbahnstrecke Hannover-Würzburg. Weitere Ziele:
siehe Flurbereinigungsbeschluss und Änderungsbeschlüsse

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 29.05.1984
1. Änderungsbeschluss 22.06.1995
2. Änderungsbeschluss 23.04.1996
3. Änderungsbeschluss 24.10.2002
4. Änderungsbeschluss 21.03.2014
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.08.1984
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 17.06.1993
Feststellung der Wertermittlung 30.11.2004
Abfindungswunschtermin 2006
Abfindungsvereinbarung 2007
Vorläufige Besitzeinweisung 05.07.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 28.04.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.08.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 21.09.2017
Schlussfeststellung 12.11.2018

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