Hügelige Landschaft mit Wiesen, Bäumen und Feldern

Eiterfeld-Großentaft

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst exakt die Gemarkung Großentaft.

Lesedauer:4 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 1176 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Integralverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1176 ha
Anzahl der Beteiligten 435
Anzahl der Flurstücke 2415 Alter Bestand, 1462 Neuer Bestand
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eiterfeld
Beteiligte Gemarkungen Großentaft

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungskostenplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3.400.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen verbessert werden durch

  • Bodenordnung (z. B. Zusammenlegung),
  • Verbesserung der Linienführung und Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen,
  • Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse,
  • Verbesserung der Bodenstruktur,
  • Anlage von Windschutzpflanzungen,
  • Errichten von Viehtränken und Weidezäunen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1987
Anordnungsbeschluss 17.12.1987
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.11.1992
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 23.02.2005
Feststellung der Wertermittlung 24.05.2004
Abfindungswunschtermin 2004 / 2005
Abfindungsvereinbarung 2004 / 2005
Allgemeiner Besitzübergang 21.07.2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.09.2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.12.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05.02.2013
Schlussfeststellung 09.07.2019

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