befestigter Weg, links davon ein Baum, rechts davon Acker

Hünfelden - Dauborn

Landkreis Limburg-Weilburg

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1.517 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 320 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 2.330, neuer Bestand ca. 1.240
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hünfelden, Selters, Brechen
Beteiligte Gemarkungen Dauborn, Niederselters, Oberbrechen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 62 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung der Teilnehmer sowie die benötigten Flächen für die neuen gemeinschaftlichen Anlagen werden hier von der Gemeinde Hünfelden übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.838.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
  • die ökologischen Erfordernisse der Gewässer als eigenständigen Lebensraum zu stärken und zu sichern,
  • den Landschaftsplan der Gemeinde Hünfelden in der Gemarkung Dauborn umzusetzen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 11.05.1988
1. Änderungsbeschluss 19.06.2007
2. Änderungsbeschluss 07.06.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 21.11.1988
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 30.01.2003
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 06.11.2008
2. Änderung Wege- und Gewässerplan 26.07.2010
3. Änderung Wege- und Gewässerplan 11.03.2014
Feststellung der Wertermittlung 29.02.2008
Abfindungswunschtermin 2008
Abfindungsvereinbarung 2009 - 06.2010
Vorläufige Besitzeinweisung 16.06.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 14.11.2016
Bekanntgabe des 1. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan 31.01.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes 30.06.2017
Abgabe der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher 08.2017
Schlussfeststellung  

Sachbearbeitung

Jürgen Müller
Telefon: +49(611)535-6213
E-Mail: juergen.mueller@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:Teilnehmergemeinschaft Hünfelden-Dauborn
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Eberhard Hepp
Wirtshäuser Hof

65597 Hünfelden – Dauborn

Schlagworte zum Thema