Im Vordergrund ein Baum, rechts dahinter ein Fachwerkhaus

Reichelsheim-Laudenau

Die Gemarkung Laudenau ist Ortsteil der Gemeinde Reichelsheim und liegt im Westen des Odenwaldkreises.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Im Jahr 1973 wurde ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG eingeleitet für die Gemarkungen Groß-Gumpen, Klein-Gumpen, Ober-Klein-Gumpen und Laudenau. Das Verfahren erhielt den Namen „Gumpen-Laudenau“. 1979 wurde das Verfahren durch den 1. Änderungsbeschluss umbenannt und wurde nun unter der Bezeichnung „Reichelsheim-West“ bearbeitet. Mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.06.1989 wurde schließlich das Verfahren „Reichelsheim-West“ in die drei Verfahren „Reichelsheim-Gumpen“, Reichelsheim-Klein-Gumpen“ und „Reichelsheim-Laudenau“ geteilt und als eigenständige Verfahren weiterbearbeitet.

Das neue Verfahren Reichelsheim-Laudenau erstreckte sich auf die Gemarkung Laudenau mit einer Fläche von ca. 330 ha. Hierin waren ca. 104 ha Wald enthalten. Durch den 3. Änderungsbeschluss wurde das Verfahrensgebiet nochmals verändert, um die angestrebten Ziele möglichst optimal zu erreichen. Das Verfahren hat nunmehr eine Gesamtgröße von ca. 371 ha, worin ca. 128 ha Wald enthalten sind.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 371 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 247
Anzahl der Flurstücke ca. 720
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Reichelsheim, Gemeinde Fränkisch-Crumbach und Stadt Lindenfels
Beteiligte Gemarkungen Laudenau, Fränkisch-Crumbach und Winterkasten

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.250.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen. Es soll zur langfristigen Erhaltung und Pflege der typischen Odenwälder Kulturlandschaft beitragen und die Infrastruktur der Gemarkung und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verbessern.
  • die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücke zu verbessern, das vorhandene Wegenetz zu ergänzen und dem Bedarf entsprechend auszubauen.
  • die Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch den Ausbau von land- und forstwirtschaftlichen Wegen entstanden sind, zu beseitigen; insbesondere sollen das Eigentum und die Unterhaltung der Wege öffentlichrechtlich geregelt und in die Obhut der Gemeinde Reichelsheim überführt werden.
  • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu fördern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 12.06.1989
1. Änderungsbeschluss, Umbenennung x
Aufklärungsversammlung zum Teilungsbeschluss x
2. Änderungsbeschluss, Teilungsbeschluss x
3. Änderungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 05.04.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 14.09.2006
1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
2. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung 05.05.2011
Allgemeiner Besitzübergang 26.09.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.12.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.12.2015
Berichtigung der öffentlichen Bücher 17.11.2015
Schlussfeststellung

04.12.2019

Schlagworte zum Thema