Eine Straße verläuft in einem Linksbogen zwischen Feldern unter einer Brücke hindurch. Links etwas oberhalb verläuft ein befestigter Weg

Homberg (Efze) – Nordumgehung

Homberg (Efze) ist eine Kleinstadt in Nordhessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 251 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 200
Anzahl der Flurstücke ca. 460
Beteiligte Gemeinde/Stadt Homberg (Efze)
Beteiligte Gemarkungen Homberg, Mardorf

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 07.07.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 25.09.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 02.11.2005
Feststellung der Wertermittlung 02.07.2009
Abfindungswunschtermin 2009
Abfindungsvereinbarung 2010
Allgemeiner Besitzübergang 28.07.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 13.03.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 20.04.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05.07.2018
Schlussfeststellung 25.08.2021

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