Luftbild einer Baustelle, Ortsumgehungsstraße in einem Linksbogen, linke Bildseite: Häuser

Lich-Langsdorf

Langsdorf ist seit dem 1. Januar 1977 ein Stadtteil von Lich im Landkreis Gießen in Hessen und liegt etwa drei Kilometer südöstlich der Kernstadt.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 207 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 273 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 463
Beteiligte Gemeinde/Stadt Lich, Hungen
Beteiligte Gemarkungen Bettenhausen, Langsdorf, Hungen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 682.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden; hiervon werden rd. 413.000;- € vom Unternehmensträger (BRD, vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Schotten) gedeckt.

Die Eigenleistung (41 %) wird von der Stadt Lich übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 22.05.2001
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 27.09.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.12.2010
Feststellung der Wertermittlung 06.02.2012
Abfindungswunschtermin November 2011
Abfindungsvereinbarung Januar - Mai 2012
Allgemeiner Besitzübergang 17.07.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 21.09.2015
Eintritt des neuen Rechtszustandes 23.11.2015
Berichtigung der öffentlichen Bücher IV. Quartal 2016
Schlussfeststellung 12.12.2017

Schlagworte zum Thema