Bewachsenes Feld, im Hintergrund ein Berg

Groß-Rohrheim B44

Kreis Bergstraße

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 750 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 750 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 800
Anzahl der Flurstücke ca. 1600
Beteiligte Gemeinde/Stadt Groß-Rohrheim, Biblis
Beteiligte Gemarkungen Groß-Rohrheim, Biblis

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

In Groß-Rohrheim beträgt der allgemeine Fördersatz 68 %.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens Groß-Rohrheim B 44 ergeben sich zusammengefasst aus dem Flurbereinigungsbeschluss:

  • Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes zur Vermeidung der durch das Unternehmen entstehenden erheblichen landeskulturellen Nachteile
  • Insbesondere die An- und Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen durch die Neugestaltung vermieden werden
  • Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 18.06.2008
Flurbereinigungsbeschluss 06.08.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.11.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 26.02.2010
Feststellung der Wertermittlung 02.12.2013
Vorläufige Besitzzuweisung 15.12.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 24.10.2018
Ausführungsanordnung 12.11.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes (gemäß Ausführungsanordnung) 18.12.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher, Katasterberichtigungsunterlagen 18.12.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher,Grundbuchberichtigungsunterlagen 02.04.2019
Schlussfeststellung 13.12.2021

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