Bad Karlshafen-Helmarshausen B 83 (UF2022)
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Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet ist aus dem Flurbereinigungsbeschluss, der Anlage zum Flurbereinigungsbeschluss und der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1.300 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 300 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.470 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Bad Karlshafen, Stadt Trendelburg |
Beteiligte Gemarkungen | Helmarshausen, Karlshafen, Wülmersen, Deisel |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
- darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
Verfahrensablauf
Anordnungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 02.11.2016 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Bad Karlshafen–Helmarshausen B83
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Vorsitzender: Herr Detlef Sasse
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Verfahrensleitung:
Herr Heinz-Jürgen Kampf
Telefon: 0 56 31 / 9 78- 43 73
Email: heinz-juergen.kampf@hvbg.hessen.de