Hügelige Ackerflächen, dazwischen Gehölzstreifen

Mörlenbach B 38a

Kreis Bergstraße

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 900 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 900 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 300
Anzahl der Flurstücke ca. 1650
Beteiligte Gemeinde/Stadt Birkenau, Mörlenbach, Rimbach
Beteiligte Gemarkungen

Bonsweiher, Mörlenbach, Nieder-Liebersbach, Ober-Liebersbach, Reisen, Weiher, Zotzenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. In Mörlenbach werden es voraussichtlich 71% sein.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch Maßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu beseitigen oder zu mindern

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen07.10.2013
Flurbereinigungsbeschluss26.03.2014
1. Änderungsbeschluss19.02.2021
2. Änderungsbeschluss04.03.2024
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft02.09.2021
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Downloads

Verfahrensleitung

Martin Bergmann
Telefon: +49(611)535-8251
E-Mail: martin.bergmann@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sabine Müllner
Telefon: +49(611)535-8234
E-Mail: sabine.muellner@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Mörlenbach B 38a
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Weitere Informationen zum Verfahren

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 28. August 2009 bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde - die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für den Neubau der Ortsumgehung Mörlenbach im Zuge der B 38 beantragt.

Durch das Unternehmen werden einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Enteignung wäre bei Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich möglich.

Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke die besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringst möglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.

Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.

Mit Schreiben vom 3. September 2009 wurde das Amt für Bodenmanagement Heppenheim beauftragt, das Flurbereinigungsverfahren vorzubereiten.

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