Blick über Felder auf ein Dorf

Niederaula-Mengshausen

Mengshausen ist ein Ortsteil von Niederaula im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 301 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse 168
Anzahl der Flurstücke 874
Beteiligte Gemeinde/Stadt Niederaula
Beteiligte Gemarkungen Kerspenhausen, Mengshausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. den Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 83 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 560.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 12.12.1996
1. Änderungsbeschluss 12.12.2001
2. Änderungsbeschluss 13.04.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 15.07.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 10.01.2005
Feststellung der Wertermittlung 01.10.2010
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 13.09.2016
Neufeststellung der Wertermittlung 21.06.2021
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Hubertus Fisahn
Telefon: +49(611)535-2266
E-Mail: hubertus.fisahn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Frank Möller
Telefon: +49(611)535-2262
E-Mail: frank.moeller@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Niederaula-Mengshausen
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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