Person mit Fahrrad sitzt auf einer Holzbank an einem Weinbergshang

Zwingenberg

Zwingenberg liegt im Kreis Bergstraße in Südhessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet ist ca. 8 ha groß.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Weinbergsflurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 8 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 80
Anzahl der Flurstücke ca. 300
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Zwingenberg, Stadt Bensheim
Beteiligte Gemarkungen Zwingenberg, Auerbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 340.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Zur Stabilisierung eines wettbewerbsfähigen Weinbaues sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlich. Die Erschließung des Gebietes ist für heutige Erfordernisse nicht ausreichend. Zum einen sind die Grundstücke teilweise nur über Privateigentum zugänglich, zum anderen müssen die vorhandenen Erschließungsstrukturen landschaftsgerecht verbessert und ergänzt werden. Durch landschaftsgestaltende und /oder landschafts-pflegerische Maßnahmen soll die charakteristische Weinbergslandschaft der Hess. Bergstraße - "Blühende Bergstraße" - gesichert und verbessert werden. Gleichzeitig werden dadurch auch die Naherholung und der Fremdenverkehr unterstützt. Insgesamt soll eine nachhaltige Erhaltung der Kulturlandschaft durch die Sicherung der Bewirtschaftung erreicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung x
Allgemeiner Besitzübergang x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

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