Eingezäunte Wiese mit Baum

Hohenstein - Holzhausen

Hohenstein liegt im westlichen Taunus, zu beiden Seiten der Aar zwischen Limburg und Wiesbaden.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 198 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 120 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 500
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hohenstein, Aarbergen
Beteiligte Gemarkungen Holzhausen, Michelbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Hohenstein übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 560.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Agrarstruktur und die naturnahe Entwicklung der örtlichen Gewässer (Michelbach und sein örtliches Gewässersystem) einschließlich der Hochwasservorsorge zu verbessern:

  • Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Vergrößerung der Ackerschlaglängen und der Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes auf der Basis der wertgleichen Abfindung.
  • Bauliche und bodenordnerische Maßnahmen an den örtlichen Gewässern zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“.
  • Ausweisung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Uferrandstreifens.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 16.11.2004
1. Änderungsbeschluss 27.03.2013
2. Änderungsbeschluss 04.09.2017
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 29.06.2006
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.12.2010
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 07.12.2018
Feststellung der Wertermittlung 16.09.2013
1. Änderung der Feststellung der Wertermittlung 22.05.2014
Abfindungswunschtermin Juli 2014
Abfindungsvereinbarung Dezember 2016 - August 2017
Vorläufige Besitzeinweisung 30.06.2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Benjamin Schumacher
Telefon: +49(611)535-6217
E-Mail: benjamin.schumacher@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hohenstein - Holzhausen
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Hans-Jürgen Finkler
Telefon +49(6120) 29 22

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