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Löhnberg - Höllbach

Löhnberg ist eine Gemeinde nördlich von Weilburg im Landkreis Limburg-Weilburg.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe allgemeine Daten zum Verfahren in der Downloadliste.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 71 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 50 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 140, neuer Bestand ca. 100
Beteiligte Gemeinde/Stadt Löhnberg
Beteiligte Gemarkungen Obershausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Löhnberg übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 25.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die naturnahe Entwicklung der örtlichen Gewässer Kallenbach sowie der beiden Seitenbäche Höllbach und Kahlenbergs Graben unter Berücksichtigung der Agrarstruktur zu verbessern,
  • einen den örtlichen Verhältnissen angepassten Uferrandstreifen auszuweisen, um einen „guten ökologischen Zustand“ zu erreichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan -
Feststellung der Wertermittlung x
Abfindungswunschtermin x
Abfindungsvereinbarung x
Vorläufige Besitzeinweisung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

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