Blick auf Baumstämme

Ringgau-Rittmannshausen

Rittmannshausen ist ein Ortsteil der Gemeinde Ringgau im Werra-Meißner-Kreis, Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 59 ha
Beteiligte Gemeinde/Stadt Ringgau
Beteiligte Gemarkungen Rittmannshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften. 
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird durchgeführt, um

  • eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und eine wettbewerbsfähige forstwirtschaftliche Nutzung des Waldgebietes zu ermöglichen,
  • und zur Beseitigung unzureichender Erschließung der Waldgrundstücke.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen Juni 2005
Flurbereinigungsbeschluss 01.12.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 27.10.2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Anne Kappler
Telefon: +49(611)535-2250
E-Mail: anne.kappler@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

André Schöße
Telefon: +49(611)535-2537
E-Mail: andre.schoesse@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Waldflurbereinigung Ringgau-Rittmannshausen
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a

37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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