Blick auf Häuser im Tal, im Hintergrund bewaldete Hügel

Groß-Umstadt – Am Raibacher Weg

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Heubach (Stadt Groß-Umstadt) in Teilen der Flur 2. Es erstreckt sich über das Gewann „Am Raibacher Weg“.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 3 ha
Anzahl der Beteiligten bis 10
Anzahl der Flurstücke 14
Beteiligte Gemeinde/Stadt Groß-Umstadt
Beteiligte Gemarkungen Heubach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 65% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Die Eigenleistung wird von den Beteiligten übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:

  • Bodenordnerische Unterstützung einer Rebanlage
  • Auflösung des Zielkonfliktes Weinbau - Obstwiese (Entflechtung der Nutzungsarten)
  • Ermöglichen der Rebanlage durch die Konzentrationswirkung des Planes nach § 41 FlurbG

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 05 - 09/ 2012
Flurbereinigungsbeschluss 07.09.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.10.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 16.11.2012
Feststellung der Wertermittlung mit Plan nach § 58 FlurbG
Allgemeiner Besitzübergang mit Eintritt des neuen Rechtszustandes
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.02.2013
Anlage Rebfläche 04/2013
Eintritt des neuen Rechtszustandes 21.06.2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06 - 07/2013
Maßnahmen der Landschaftspflege 10/2013 - 02/2014
Schlussfeststellung 02.09.2014

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