im Vordergrund eine Ackerfläche, im Hintergrund Bäume und Häuser

Burghaun - Haune

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Burghaun und Hünhan.

Lesedauer:4 Minuten

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG

Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) werden bis zum Anhörungstermin am 24.05.2023 (Ausschlusstermin) die Träger öffentlicher Belange einschließlich der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zu den geplanten Maßnahmen angehört.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 95 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 95 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 70
Beteiligte Gemeinde/Stadt Burghaun
Beteiligte Gemarkungen Burghaun, Hünhan

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe,
  2. Ordnung der rechtlichen Verhältnisse,
  3. Auflösung von Landnutzungskonflikten,
  4. Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes,
  5. Förderung der Entwicklung der Fließgewässer (Wasserrahmenrichtlinien),
  6. Förderung der Naherholung und des Fremdenverkehrs.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen2012
Anordnungsbeschluss16.10.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft02.04.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung28.07.2022
Abfindungswunsch1. Quartal 2023
Abfindungsvereinbarung3. Quartal 2024
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Thomas Wagner
Telefon: +49(611) 535 - 1143
E-Mail: thomas.wagner@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Viggo Schelling
Telefon: +49(611) 535 - 1148
E-Mail: viggo.schelling@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Burghaun - Haune
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Martin Risse

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