Grenzbereinigung
Die Grenzbereinigung ist eine hessische Besonderheit. Rechtsgrundlage ist das (hessische) Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG).
Mit diesem öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren können, mit dem Einverständnis der Betroffenen, Grundstücke oder Grundstücksteile für Baumaßnahmen von öffentlichen Straßen bereitgestellt werden.