Autobahn mit zwei Tunnelröhren, im Hintergrund eine Brücke

A 44 - Hessisch Lichtenau/Walburg

Hessisch Lichtenau ist eine Kleinstadt im östlichen Nordhessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 585 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 180
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hessisch Lichtenau
Beteiligte Gemarkungen Walburg, Hessisch Lichtenau, Hollstein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene zu verringern,
  • die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes zu beseitigen oder zu vermindern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Antrag Regierungspräsidium 15.04.1999
Einleitende Informationen 31.05.1999
Flurbereinigungsbeschluss 10.08.1999
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.04.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 29.11.2007
Feststellung der Wertermittlung 28.06.2007
Abfindungswunschtermin Oktober 2007
Abfindungsvereinbarung Februar 2008
Allgemeiner Besitzübergang 19.06.2008
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 10.02.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Hanna Lock
Telefon: +49(611)535-2525
E-Mail: hanna.lock@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung A44-HessischLichtenau/Walburg
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a

37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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