Brücke über Bach, im Hintergrund Häuser

Alsfeld - Billertshausen - Antrift

Billertshausen ist ein landwirtschaftlich geprägtes, am Bachlauf der Antrift gelegenes Dorf am nordwestlichen Rand des Vogelsberges. Eines der Ziele des Verfahrens ist die Ausweisung von Uferrandstreifen für eine naturnahe Entwicklung der Fließgewässer. Es sollen weiterhin Flächen für eine Auenerweiterung bereitgestellt werden.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 54 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 54 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 35
Anzahl der Flurstücke ca. 108
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Alsfeld
Beteiligte Gemarkungen Angenrod, Billertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 236.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Alsfeld übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:

  • Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
  • Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrandstreifen ermöglicht werden.
  • Durch Flächenbereitstellung soll eine Auenerweiterung angestrebt werden.
  • Eine Umgestaltung der Wehranlage ist vorgesehen.
  • Durch eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden.
  • Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2000/2001
Anordnungsbeschluss 11.04.2001
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.06.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2018
Abfindungsvereinbarung 2018
Allgemeiner Besitzübergang 20.02.2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 25.10.2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes

Berichtigung der öffentlichen Bücher

Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Ingrid Schul-Reinhardt
Telefon: +49(611) 535 - 1466
E-Mail: ingrid.schul-reinhardt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Alsfeld - Billertshausen - Antrift
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1
36041 Fulda
Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Manfred Geisel

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