Bäume und Sträucher im Vordergrund, bewaldete Bergkuppe im Hintergrund

Am Breuberg

Breuberg ist eine Stadt im Odenwaldkreis in Hessen.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 80 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 80 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 370
Anzahl der Flurstücke ca. 460
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Breuberg
Beteiligte Gemarkungen Sandbach teilweise, Neustadt teilweise, Hainstadt teilweise, Rai - Breitenbach teilweise

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Im Verfahren sind Ausführungskosten mit einem Volumen von ca.0,6 Mio € geplant. Die Eigenleistung wird von der Stadt Breuberg übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 FlurbG im Bereich des Burgberges in Breuberg eingeleitet.
Die Stadt Breuberg hat am 14.04.2010 die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens beantragt. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 FlurbG in der Stadt Breuberg soll der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes dienen. Es soll zur langfristigen Erhaltung und Pflege der typischen Odenwälder Kulturlandschaft beitragen und insbesondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege, des Tourismus und der Gestaltung des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung des vorliegenden Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ermöglichen und bodenordnerisch unterstützen und damit zu einer touristischen Aufwertung des Gebietes bei.
Gleichzeitig soll die Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden. In den Bereichen mit Besitzzersplitterung sollen die Grundstücke zusammengelegt und zu größeren Bewirtschaftungseinheiten geformt werden. Dabei auftretende Nutzungskonflikte gilt es im Verfahren zu entflechten.
Durch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ökologisch wertvollen und Landschaftsbild prägenden Lebensraums ergeben sich zahlreiche Vorteile für Natur und Landschaft. Vorrangig soll dabei die um sich greifende Verbuschung gestoppt werden. Zusätzlich tragen Landwirte und Winzer durch Bewirtschaftung zu einem dauerhaften Werterhalt der Flächen bei.
Durch nachhaltig wirksame Pflegemaßnahmen für bestehende Streuobstwiesen kann ermöglicht werden, dass das charakteristische Landschaftsbild erhalten bzw. aufgewertet wird.
Insgesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach dem § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG ganzheitlich erreichen. Das Verfahrensgebiet wurde gem. § 7 FlurbG so abgegrenzt, dass die vorgenannten Ziele erreicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 26.10.2011
Anordnungsbeschluss 02.12.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 26.04.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 29.04.2019
Feststellung der Wertermittlung  
Allgemeiner Besitzübergang 05.06.2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Thomas Fabian
Telefon: +49(611)535-8222
E-Mail: thomas.fabian2@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Werner Holzapfel
Telefon: +49(611)535-8236
E-Mail: werner.holzapfel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Hartmann

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