Steinbrücke vor einem grünen Hügel

Beerfelden-Hetzbach

Beerfelden ist eine Stadt im Süden des hessischen Odenwaldkreises.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Hetzbach ist ein Stadtteil der Stadt Beerfelden und liegt im südlichen Teil des Odenwaldkreises. Beerfelden ist zentraler Ort für die sog. Oberzent. Im Regionalplan Südhessen ist Beerfelden als Unterzentrum ausgewiesen.
Das Verfahren beinhaltet außer der Gemarkung Hetzbach noch Teile der Gemarkungen Etzean und Beerfelden sowie Teile aus der Gemarkung Ebersberg der Stadt Erbach.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 1502 ha. Hierin sind ca. 960 ha Wald und die gesamte Ortslage von Hetzbach enthalten.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1502 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 800
Anzahl der Flurstücke ca. 1960
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Beerfelden, Stadt Erbach
Beteiligte Gemarkungen

Hetzbach, Etzean, Beerfelden, Ebersberg

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. 

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem Zuschuss von 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von insgesamt 2.120.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • Die erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen für die vom Wasser- und Bodenverband „Grünlandregion Hessischer Odenwald“ durchgeführten Wegebaumaßnahmen herbeizuführen sowie die durch den Wegebau entstandenen landeskulturellen Nachteile zu beseitigen.  
  • Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern
  • Die Erschließung der Grundstücke durch Ergänzung des Wegenetzes zu verbessern
  • Die Eigenart von Natur und Landschaft zu erhalten
  • Die Belange von Naherholung und Fremdenverkehr zu unterstützen

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 07.04.1988
Flurbereinigungsbeschluss 26.06.1989
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 27.02.1992
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 20.09.2002
Feststellung der Wertermittlung 13.03.2012
Allgemeiner Besitzübergang 22.09.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Thomas Fabian
Telefon: +49(611)535-8222
E-Mail: thomas.fabian2@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Markus Kuhn
Telefon: +49(611)535-8244
E-Mail: markus.kuhn@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft  Beerfelden-Hetzbach
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Ernst Ludwig Schwinn

Schlagworte zum Thema