Eine Straße führt unter einer Brücke durch, im Hintergrund Wald

Birkenau - B38a

Kreis Bergstraße

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Birkenau liegt im südlichen Teil des Landkreises Bergstraße.
Im Westen hat die Gemeinde Birkenau eine gemeinsame Grenze mit dem Land Baden-Württemberg.
Die Entfernung zur Kreisstadt Heppenheim beträgt 15 km sowie nach Weinheim 7 km, Mannheim 20 km und Heidelberg 22 km.

Neben der bestehenden Bundesstraße B 38, die die Gemeinde Birkenau an das überörtliche Verkehrsnetz anbindet, durchquert die Eisenbahnlinie Weinheim – Fürth das Gemeindegebiet.
Beide Verkehrslinien durchschneiden die Ortsmitten von Birkenau und Reisen.

Der Ortsteil Nieder-Liebersbach ist über die K 11 von Birkenau und über die Gemeindestraße von Reisen an das überörtliche Straßennetz angebunden.
Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 590 ha mit ungefähr 350 Beteiligten.
Zum Verfahrensgebiet gehören Teile der Gemarkungen Birkenau, Reisen, Nieder – Liebersbach und Mörlenbach.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 17.07.1989 angeordnet. Die letzte Änderung des Verfahrensgebietes erfolgte mit dem 3. Änderungsbeschluss vom 29.09.2010.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 590 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 350
Anzahl der Flurstücke ca. 1250
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Birkenau, Gemeinde Mörlenbach
Beteiligte Gemarkungen Birkenau, Reisen, Nieder-Liebersbach, Mörlenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.495.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Durch die Straßenbaumaßnahme der B 38 A in den Gemarkungen Birkenau, Reisen und Nieder-Liebersbach werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.

  • Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden, um damit eine Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
  • Zur Deckung des Flächenbedarfs wurden von der Straßenbauverwaltung Ersatzflächen angekauft, die jedoch überwiegend außerhalb des Trassenbereichs liegen.
  • Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes und die Entstehung von unwirtschaftlich geformten Restflächen sollen durch die Neuanlage des Wege- und Gewässernetzes beseitigt werden.
  • Neben der Beseitigung der landeskulturellen Schäden sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchgeführt werden. Dabei stehen die Erschließung der Grundstücke durch öffentliche Wege und der Ausbau eines bedarfsgerechten Wegenetzes im Vordergrund.
  • Des Weiteren sollen notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Anordnungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung x
Allgemeiner Besitzübergang x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

Schlagworte zum Thema