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Ebersburg - Unterstellberg

Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda in Osthessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 23 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 23 ha
Anzahl der Beteiligten 25
Anzahl der Flurstücke 50
Beteiligte Gemeinde/Stadt Ebersburg, Eichenzell
Beteiligte Gemarkungen Thalau, Stellberg, Altenhof

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  • die Erschließung des Wasserspielplatzes sicherzustellen,
  • durch eine Grabenverlegung die Wasserqualität des Wasserspielplatzes zu verbessern,
  • notwendige Maßnahmen der naturnahen Entwicklung, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte durchzuführen (Ausweisung von Uferrandstreifen),
  • ökologisch wertvolle Flächen in öffentliches Eigentum zu überführen,
  • Feuchtgebiete zu erhalten und zu sichern,
  • durch Wegeeinziehung die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen zu verbessern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2006
Anordnungsbeschluss 23.06.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.09.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin Juni 2010
Abfindungsvereinbarung Juli 2011
Allgemeiner Besitzübergang 17.10.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.05.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 25.09.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11.04.2013
Schlussfeststellung 20.05.2014

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