Schmaler Weg durch baumbestandene Felder

Eltville - Hattenheim

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 484 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 310 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 2270, neuer Bestand ca. 1220
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eltville am Rhein, Oestrich-Winkel
Beteiligte Gemarkungen Hattenheim, Erbach, Oestrich

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 86,7 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft sowie der Stadt Eltville übernommen.

Von Teilnehmern in der Ortslage ist für jedes Hofraumgrundstück ein Flurbereinigungsbeitrag von 50 € gemäß Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Eltville am Rhein und Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zu zahlen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 10.440.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • erhebliche Mängel in der Wegeführung und Vorflutregelung zu beseitigen,
  • die unwirtschaftlich geformten Flurstücke und die mangelnde Erschließung durch ein modernes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltete Flureinteilung zu ersetzen,
  • die aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Grundlagen des Katasters auch in der Ortslage zu erneuern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 24.04.1981
Änderungsbeschluss Nr. 1 14.09.1984
Änderungsbeschluss Nr. 2 28.12.1988
Änderungsbeschluss Nr. 3 21.06.1990
Änderungsbeschluss Nr. 4 16.07.1997
Änderungsbeschluss Nr. 5 19.03.2018
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 03.02.1982
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 02.04.1987
1. Änderung Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07.09.1990
Feststellung der Wertermittlung (Boden)* 14.03.1988
Abfindungswunschtermin**

1988 - 2017

Abfindungsvereinbarung** 1988 - 2017
Vorläufige Besitzeinweisung** 1989 - 2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Jürgen Müller
Telefon: +49(611)535-6213
E-Mail: juergen.mueller@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville - Hattenheim
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

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