Blick über Felder auf eine Fabrik, links Wälder

Frankenberg-Schreufa Nuhnerenaturierung

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Die Flurbereinigung Frankenberg-Schreufa umfasst Teile der Gemarkungen Schreufa, Frankenberg, Viermünden und Hommershausen (Stadt Frankenberg (Eder)) sowie Sachsenberg (Gemeinde Lichtenfels). Das Verfahrensgebiet ist aus der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 467 ha
Anzahl der Beteiligten 251
Anzahl der Flurstücke 1.281
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Frankenberg (Eder) und Stadt Lichtenfels
Beteiligte Gemarkungen

Schreufa, Frankenberg, Viermünden, Hommershausen, Sachsenberg

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur 

  • Unterstützung bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes Nuhne, v.a. bei der Anlage umfangreicher Uferrandstreifen und Trittsteinbiotope an der Nuhne,
  • Neugestaltung der Grundstückszuschnitte,
  • Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes,
  • Landentwicklung und Förderung der allgemeinen Landeskultur zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Verbesserung der Agrarstruktur.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 18.04.2012
1. Änderungsbeschluss 08.10.2014
2. Änderungsbeschluss 11.09.2018
3. Änderungsbeschluss 22.11.2019
4. Änderungsbeschluss 20.12.2022
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 10.09.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 28.09.2021
Feststellung der Wertermittlung 12.11.2021
Abfindungswunschtermin 2022
Abfindungsvereinbarung 2023
Allgemeiner Besitzübergang 10.07.2023
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Karl-Hermann Frese
Telefon+49 (611) 535-4418
E-Mail: karl-hermann.frese@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Schreufa Nuhnerenaturierung
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach  

Vorsitzender:
Fritz Dehnhardt
Sachsenberger Straße 48
35066 Frankenberg-Schreufa
Telefon: 06451/1337

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