Blick auf ein Dorf, im Vordergrund ein Baum

Gemünden - Ehringshausen

Dem Flurbereinigungsverfahren war die Erarbeitung eines SILEK für die Gemeinde Gemünden (Felda) vorausgegangen. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die wesentlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemarkung Ehringshausen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens gelöst werden können.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 482 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 482 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 85
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemünden (Felda), Kirtorf
Beteiligte Gemarkungen Ehringshausen, Rülfenrod, Heimertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

it dem Flurbereinigungsverfahren sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
  2. Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
  3. Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
  4. Auflösung von Landnutzungskonflikten
  5. Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes,
  6. Strukturverbesserung am Gewässer „Felda“
  7. Förderung der Naherholung und des Fremdenverkehrs.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2014 / 2015
Anordnungsbeschluss 14.12.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 30.05.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Timo Karl
Telefon:+49(611) 535 - 1470
E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Nicole Stoppok
Telefon: +49(611) 535 - 1461
E-Mail: nicole.stoppok@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gemünden - Ehringshausen
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:
Herr Volker Schäfer 

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