Weg mit Rechtskurve, daneben ein Bach, im Hintergrund Wald

Gersfeld-Fuldaaue

Das Verfahrensgebiet liegt westlich der Stadt Gersfeld. Es beschränkt sich auf die Fuldaaue. Ziel des Verfahrens ist die Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen und die Verbesserung der Wasserqualität der Fulda. Ebenso werden die Ziele der Naherholung und des Tourismus in einem Luftkurort wie Gersfeld berücksichtigt.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 98 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 98 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 85
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Gersfeld
Beteiligte Gemarkungen Hettenhausen, Altenfeld, Gersfeld

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) des FlurbG ist notwendig und wird durchgeführt, um:

  • Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  • Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen durchzuführen,
  • eine Radwegeverbindung in der Fuldaaue auszuweisen (Lückenschluss des R1 in Altenfeld),
  • notwendige Maßnahmen der naturnahen Entwicklung, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte der Fulda durchzuführen (Ausweisung von Uferrandstreifen),
  • ökologisch wertvolle Flächen in öffentliches Eigentum zu überführen,
  • eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen (Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen),
  • Feuchtgebiete zu erhalten und zu sichern.

Die Hinzuziehung von Flurstücken der Gemarkung Hettenhausen durch den Änderungsbeschluss Nr. 1 erfolgte zur Flächenbereitstellung für den Ausbau des Radweges R1.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2007
Anordnungsbeschluss 27.02.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 11.09.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 14.02.2012
Feststellung der Wertermittlung 17.08.2010
Abfindungswunschtermin 2011/2012
Abfindungsvereinbarung 2011/2012
Allgemeiner Besitzübergang 29.10.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.03.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.12.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 01.12.2017/04.12.2017
Schlussfeststellung 29.10.2021

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