Holzbank mit Tisch im Grünen

Mittlere-Aar

Die Aar ist ein 20,6 km langer, ganz im Lahn-Dill-Kreis gelegener, östlicher und damit linker Nebenfluss der Dill. Sie entspringt in den Quellflüssen Ahrbach (Brühlsbach, nördlich) und Erdaer Bach (südlich), die nördlich von Erda (Gemeinde Hohenahr) zusammenfließen, und mündet in Herborn-Burg in die Dill.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Karte neuer Bestand

  • Ballersbach+Bicken(W)
  • Bicken(O)+Offenbach(W)
  • Offenbach(O)

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 156 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 1.192 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 3.120
Beteiligte Gemeinde/Stadt Mittenaar
Beteiligte Gemarkungen Ballersbach, Bicken, Offenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 448.448 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Mittenaar übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • durch eine gezielte Bodenordnung Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  • eine langfristige Sicherung der Gewässer einschließlich der Uferbereiche durch Bereitstellung eines im Mittel 10 m breiten Schutzstreifens zu gewährleisten
  • einer zweckdienlichen Abgrenzung der Flächen mit ökologisch bedeutsamen Beständen zu realisieren – hierdurch sollen den negativen Auswirkungen der Brache, die infolge einer unterlassenen Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen eingetreten ist-, entgegengewirkt werden; aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind diese Flächen zu sichern und entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen.
  • die Neuordnung der Grundstücke im Verfahrensgebiet für die zukünftige Bewirtschaftung des Bodens, insbesondere durch Nebenerwerbslandwirte, zu ermöglichen und zu erleichtern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 05.11.1999
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.04.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 13.12.2005
Feststellung der Wertermittlung 14.11.2007
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang 03.11.2008 und 06.10.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 03.12.2015
Eintritt des neuen Rechtszustandes 22.12.2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher IV. Quartal 2016
Schlussfeststellung 24.01.2019

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