Feldweg an Bäumen vorbei, im Hintergrund Wald

Obere Salzböde

Die Salzböde ist ein ca. 27,6 km langer rechter Zufluss der Lahn im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit Mündung im Landkreis Gießen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 42 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 95
Anzahl der Flurstücke ca. 191
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Gladenbach, Gemeinde Endbach
Beteiligte Gemarkungen Weidenhausen, Wommelshausen und Bad Endbach

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren dient den folgenden Zwecken:

  • Zielgerichtete Bodenordnung zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Bebauung „Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal Teil 1“.
  • Verlegung der vom Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal“ sowie des Gewässerverbandes Salzbödetal anzukaufenden Flächen in den Maßnahmenbereich.
  • Neuordnung der verbleibenden Flächen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten so, dass keine Nachteile durch die Maßnahme des Zweckverbandes für die Grundstückseigentümer entstehen.
  • Auflösen der Landnutzungskonflikte und beseitigen der Nachteile für die allgemeine Landeskultur.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 21.07.2005
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.11.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 29.12.2016
Abfindungswunschtermin I. Quartal 2017
Abfindungsvereinbarung II. Quartal 2017
Allgemeiner Besitzübergang 27.10.2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 02.10.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes 02.12.2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher 18.12.2019
Schlussfeststellung 28.09.2021

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