Bodenrichtwerte
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Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:
- Wohnbauflächen
- gemischte Bauflächen
- gewerbliche Bauflächen
- landwirtschaftliche Flächen
Die Gutachterausschüsse ermitteln und beschließen mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung. Die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte ist im Leitfaden IV geregelt, den die ZGGH auf Basis der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) erstellt hat. Den Leitfaden IV finden Sie unter "Downloads".
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszustand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.
Auskünfte über Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden in der digitalen Bodenrichtwertkarte dargestellt. Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte oder schriftliche Bodenrichtwertauskünfte kann man bei den örtlichen Geschäftsstellen beantragen; sie sind kostenpflichtig.
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem und ermöglicht eine gebührenfreie Online-Recherche für Bodenrichtwerte in Hessen. Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt über das Geoportal. Das Geoportal ist eine zentrale Komponente der Geodateninfrastruktur Hessen und bietet dem Benutzer verschiedene Anwendungen eines Geoinformationssystems.