Gutachterausschüsse ermitteln den Marktpreis von Immobilien
Verkehrswertgutachten
Der Eigentümer eines Grundstücks, einer Immobilie oder der Inhaber eines Rechts kann ein Gutachten über den Verkehrswert bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Die Gebühren für das Gutachten richten sich nach der Höhe des ermittelten Wertes.
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Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten
- über den Verkehrswert (Marktwert) von
- unbebauten Grundstücken
- bebauten Grundstücken einschließlich der Gebäude,
- unbebauten oder bebauten Grundstücksteilen,
- Eigentumswohnungen,
- grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechten),
- Rechten an Grundstücken (z.B. Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Leitungsrecht)
- über den ortsüblichen Pachtzins im Obst- und Gemüseanbau als Maßstab für die Kleingartenpacht nach dem Bundeskleingartengesetz,
- über die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb, Bodenordnungsmaßnahmen oder der Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen,
- über Miet- und Pachtwerte, sowie sonstige Werte an bebauten und unbebauten Grundstücken
- zur Feststellung des Zustandes nach dem Enteignungsgesetz.