Rund 32.000 neue Bodenrichtwerte abrufbar
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Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte des Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Vielzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Damit erhalten Käuferinnen und Käufer, Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Banken, Immobilienmaklerinnen und -makler und Behörden transparente, aber unverbindliche Anhaltspunkte, um den Grundstückpreis festzulegen.
Mit Hilfe von „BORIS Hessen“ kann ermittelt werden, wie hoch der Bodenrichtwert für eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder ein Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer) ist. Die Bodenrichtwerte fließen ebenfalls mit in den Immobilien-Preis-Kalkulator (IPK Hessen) ein, mit dessen Hilfe das mittlere Preisniveau einer Standardimmobilie (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung) ermittelt werden kann. Außerdem wird der Bodenrichtwert auch beim Mietwertkalkulator (Mika) als Lagefaktor genutzt.
Um den Vergleich der Bodenrichtwertniveaus zu vereinfachen, haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse auf der Grundlage der Bodenrichtwerte generalisierte Bodenwerte je Gemeinde ermittelt. Diese werden unterteilt in die Bereiche Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie landwirtschaftliche Flächen und für gute, mittlere und mäßige Lagen tabellarisch je Landkreis angegeben.
Das Informationssystem steht seit Januar 2011 zur Verfügung und wird mittlerweile von über 80.000 Nutzern pro Monat abgerufen. Die generalisierten Bodenwerte sowie Informationen zu den Produkten der Gutachterausschüsse sind auf der Webseite gutachterausschuss.hessen.de eingebunden und direkt über boris.hessen.de abrufbar.
Telefon: +49 611 / 535 - 5563
Fax: +49 611 / 327 60 50 39
E-Mail: uwe.gaertner@hvbg.hessen.de
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16
65195 Wiesbaden