Es wird in drei Ausbildungsrichtungen unterschieden, je nach ausbildender Stelle und späterer Verwendung:
- Liegenschaftskataster
- Flurbereinigung
- Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Für alle Ausbildungsrichtungen gilt:
- Sie erwerben ein erweitertes Wissen, auch über die eigene Ausbildungsrichtung hinaus.
- Sie lernen verschiedene Verwaltungen kennen.
- Sie erkennen die Strukturen und Abläufe in den Verwaltungen: eine unschätzbare Orientierungshilfe für die Zukunft.
- Sie werden zu Führungspersönlichkeiten ausgebildet.
- Sie erreichen eine hohe Qualifikation und damit auch einen höheren Marktwert beim Einstieg ins Berufsleben.
Das Bestehen der Laubahnprüfung zum gehobenen vermessungstechnischen Dienst ist u.a. Zulassungsvoraussetzung als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Hessen.
Hinweise zum Ablauf der 15-monatigen Anwärterzeit
Erste Ausbildungsstelle ist - je nach gewählter Ausbildungsrichtung - ein Amt für Bodenmanagement oder eine kommunale Vermessungsstelle. Wünsche für die Zuweisung zu einem bestimmten Amt sollen (mit Ersatzwünschen) im Einstellungsantrag angegeben werden. Die Wünsche werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt.
Grundsätzlich sind die Ausbildungsabschnitte 1 und 3 in den Ausbildungsrichtungen Liegenschaftskataster und Flurbereinigung in zwei verschiedenen Dienststellen vorgesehen.
Abschnitt |
Ausbildungsstelle | Dauer in Wochen (einschl. Urlaub) |
---|---|---|
1 | Amt für Bodenmanagement oder kommunale Vermessungsstelle 1) |
16 |
je nach Wahl übergreifende Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle der anderen Ausbildungsrichtung 1) |
3 |
|
je nach Wahl übergreifende Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle der weiteren Ausbildungsrichtung 1) |
3 |
|
4 |
||
2 |
Sonderausbildungslehrgang für den gehobenen technischen Dienst |
5 |
3 |
Vertiefte Ausbildung in der jeweiligen Ausbildungsrichtung |
34 |
Lehrgänge (in die vorstehenden Ausbildungsabschnitte einbezogen): | ||
Einführungslehrgang |
1 |
|
Führungskräftetraining und Rhetorik |
1 |
|
ggf. weitere fachtechnische Lehrgänge je nach Ausbildungsrichtung | ||
Urlaub (in die Ausbildung einbezogen) |
(ca. 6) |
|
Gesamt |
ca. 65 |
|
1) Grundausbildung, in allen Ausbildungsrichtungen gleich |
Abschnitt 1:
Vermessung
In einer kommunalen Vermessungsstelle oder einem der Ämter für Bodenmanagement in Hessen wird dieser Abschnitt durchlaufen. Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Vorbereitung
- örtliche und häusliche Bearbeitung von Katastervermessungen
- Zusammenarbeit der Vermessungsstellen nach § 15 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)
bei einem Amt für Bodenmanagement:
- Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters
- Benutzung des Liegenschaftskatasters
- Verbindung Liegenschaftskataster - Grundbuch
- Gesetzliche Grundlagen
- Ziele der Maßnahmen der Flurbereinigung
- Aufgaben der Flurbereinigungsbehörden
- Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
bei einer kommunalen Vermessungsstelle:
- Bauleitplanung Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Wertermittlung
- Gutachterausschüsse
- Kommunales Geo-Informationssystem
Amtlicher Raumbezug, Geotopographie und Geoinformation
Dieser Abschnitt findet beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) statt. Einen Überblick über die Inhalte gibt folgende Auflistung:
- Amtlicher Raumbezug (Lage, Höhen- und Schwerefestpunktfeld)
- Luftbildwesen
- ATKIS (Amtliches Topografisch-Kartografisches Informationssystem)
- Geobasisdaten, Projekte, Produkte
- Amtliches Kartenwerk, Sonder- und Gebietskarten
- Kartendruck und Vertrieb
Abschnitt 2:
Sonderausbildungslehrgang für den gehobenen Technischen Dienst
In diesem Lehrgang werden verschiedene technische Fachrichtungen zu einem Lehrgang bei einem Verwaltungsseminar (in der Regel Wiesbaden) zusammengezogen. Unterrichtet werden:
- Allgemeine Staats- und Verfassungskunde einschließlich Grundzüge des EU-Rechtes
- Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozessrecht
- Einführung in das Polizei- und Ordnungsrecht einschließlich ausgewählter Teile des Straßenverkehrsrechts, des Baurechts, Umwelt und Naturschutzrechts und des Rechts der Ordnungswidrigkeiten
- Privatrecht mit Schwerpunkt Vertragsrecht
- Kommunalrecht
- Öffentliche Finanzwirtschaft einschließlich Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung, Budgetierung
- Öffentliches Dienstrecht
- Wirtschaftslehre
Abschnitt 3:
Vertiefte Ausbildung, Ausbildungsrichtung: Liegenschaftskataster
Die Inhalte dieses Abschnittes richten sich nach der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Folgende Ausbildungsstellen und Inhalte sind vorgesehen:
im Amt für Bodenmanagement und beim Grundbuchamt:
- Katasterführung und -erneuerung
- Historisches Liegenschaftskataster
- Automatisiertes Liegenschaftskataster
- Auftragsverwaltung und Vorgangsbearbeitung
- Geschäftsführung
- Geodätische Berechnungsprogramme
Amt für Bodenmanagement und Grundbuch
- Vorbereitung, örtlich und häusliche Bearbeitung von Katastervermessungen
- Auftragsverwaltung und Vorgangsbearbeitung
- Erhaltung der Übereinstimmung von Grundbuch und Kataster
- Rechtlicher Nachweis der Grundstücke und Rechtsverkehr an Grundstücken
- Altlasten, Denkmalschutz, ........
- Zusammenarbeit der Vermessungsstellen nach § 15 HVGG
- Übernahme beigebrachter Vermessungsschriften
- Bodenordnung
- Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation:
- Verbesserung des VGP-Feldes
- Dienst- und Fachaufsicht (Ämter für Bodenmanagement, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)
- Bearbeitung von Personalangelegenheiten (einschließlich Besoldung, Vergütung und Lohn im öffentlichen Dienst)
- Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen, Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
- Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung im Vermessungs- und Katasterwesen
Zu diesem Abschnitt gehört eine 4-wöchige Probearbeit mit Themen aus der jeweiligen Ausbildungsrichtung.
Abschnitt 3:
Vertiefte Ausbildung, Ausbildungsrichtung: Flurbereinigung
Die Inhalte dieses Abschnittes richten sich nach der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Folgende Ausbildungsstellen und Inhalte sind vorgesehen:
im Amt für Bodenmanagemnt, Abteilung Flurneuordnung:
Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Vorbereitung von Verfahren, Entwicklungskonzeption
- Flurbereinigungsbeschluss
- Beteiligte und ihre Rechte, Teilnehmergemeinschaft
- Wertermittlung Neugestaltungsplanung (Plan nach § 41 FlurbG), Übertragung des Planes nach § 41 FlurbG in die Örtlichkeit
- Ausschreibung, Vergabe und Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen
- Aufstellung des alten Bestandes
- Ermittlung der Beteiligten, Legitimation
- Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarungen
- Aufstellung des Flurbereinigungsplanes, Übertragung des Flurbereinigungsplanes in die Örtlichkeit, vorläufige Besitzeinweisung
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, Ausführung des Flurbereinigungsplanes, Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Rechtsbehelfsverfahren
- Finanzierung
- Dorfflurbereinigung
bei der Kreisverwaltung:
Flurbereinigungsrelevante Fachdisziplinen
- Land- und Forstwirtschaft
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wasserwirtschaft
- Bauaufsicht
- Dorf- und Regionalplanung
beim Grundbuchamt:
Flurbereinigungsbehörde und Grundbuchamt
- Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt
- Grundbuchberichtigung
im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation:
Obere Flurbereinigungsbehörde
- Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde
- Prüfung der Neugestaltungskonzeptionen
- Feststellung/Genehmigung der Pläne nach § 41 FlurbG
- Prüfung und Genehmigung der Flurbereinigungspläne
- Automatisierung der Flurneuordnung
- Aufgaben der Spruchstelle; Rechtsprechung in der Flurbereinigung
Abschnitt 3:
Vertiefte Ausbildung, Ausbildungsrichtung: Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Die Inhalte dieses Abschnittes richten sich nach der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Folgende Ausbildungsstellen und Inhalte sind vorgesehen:
im kommunalen Vermessungsamt bzw. beim Grundbuchamt:
Vermessung und Grundbuch
- Bearbeiten von Katastervermessungen
- Arbeiten in den städtischen Festpunktfeldern
- Einrichtung und Führung des Grundbuches
im kommunalen Vermessungsamt bzw. bei städtischen Fachämtern:
Kommunales Geo-Informationssystem
- Digitale Kartenwerke
- KGIS
- Sach- und Fachdaten
bei städtischen Fachämtern:
Bauleitplanung und Liegenschaftswesen
- Bauleitplanung
- Bodenverkehr, Vorkaufsrecht
- Liegenschaftsverwaltung / kommunaler Grundstücksverkehr
- Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren
- Ermittlung von Erschließungsbeiträgen
im kommunalen Vermessungsamt:
Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Umlegung
- Vereinfachte Umlegung
Wertermittlung
- Wertermittlung nach dem BauGB
- Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Sonstige Aufgaben des Amtes
- Topographie, Luftbildwesen / Photogrammetrie, Ingenieurvermessung, Kartographie
im kommunalen Vermessungsamt, bei der Kämmerei / Stadtkasse
Verwaltungsaufgaben
- Amtsinterne Verwaltung (Personal, Haushalt, Beschaffung)
- Hauhalts-, Kassen-, Rechnungswesen (einschließlich Zusammenarbeit zwischen Stadtvermessungsamt, Kämmerei und Stadtkasse)
Lehrgänge
In Lehrgängen werden Ausbildungsinhalte vertieft und ergänzt.
Im Einführungslehrgang werden
- grundsätzliche Fragen zur Anwärterzeit beantwortet,
- Verwaltungshandeln - Verwaltungsrecht angerissen,
- Aufgaben und Organisation der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und der sonstigen Vermessungsstellen dargestellt,
- Fragen zu den dienstlichen Rechten und Pflichten sowie zur Besoldung geklärt,
- die Begriffe Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten und Beihilfe erläutert.
und vieles mehr angesprochen.
In weiteren Lehrgängen werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Flurbereinigung (Organisation, Bodenordnung nach FlurbG, Verwaltungsakte etc.)
- Führungskräftetraining mit
- Führen mit Zielen
- Führen durch soziale Kompetenz
- Kommunikation
- Freie Rede
- Projektmanagement