Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurneuordnung in Hessen: Landwirtschaft und Naturschutz profitieren

Der freiwillige Landtausch ist – neben den bewährten Flurbereinigungs- und Zusammenlegungsverfahren - eines der zentralen Instrumente mit denen die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt.

Aufgabe der Flurneuordnung in Hessen ist nämlich vor allem, zur Lösung konkreter örtlicher Problemstellungen maßgeschneiderte Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Verfügung zu stellen. Ziel dabei ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum. 

Mit dem freiwilligen Landtausch kann die landwirtschaftliche Grundstücksstruktur schnell und einfach verbessert werden. Das Verfahren kann auch dazu beitragen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen. Die Durchführung des freiwilligen Landtausches und sein Gelingen hängen wesentlich davon ab, dass über die Neuordnung des Eigentums der Tauschgrundstücke Einvernehmen bei allen Beteiligten besteht.

Der freiwillige Landtausch wird in einem förmlichen Verfahren von den Flurbereinigungsbehörden, den Ämtern für Bodenmanagement, durchgeführt.

Die rechtlichen Grundlagen enthält das Flurbereinigungsgesetz, das den Verfahrensablauf vorgibt. Ein freiwilliger Landtausch wird von der Flurbereinigungsbehörde angeordnet, wenn er von allen Tauschpartnerinnen und -partnern beantragt worden ist und aus dem Antrag erkennbar ist, dass sich der Tausch tatsächlich verwirklichen lässt. Nach Möglichkeit sollen nur ganze Flurstücke getauscht werden.

Freiwilliger Landtausch: Kartenausschnitt mit verbesserten Grundstückzuschnitten

Die Ergebnisse des Tauschverfahrens werden im Tauschplan zusammengefasst. Nach dessen Anerkennung durch die Beteiligten werden die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster) entsprechend berichtigt. Da der freiwillige Landtausch wesentlich vom Einvernehmen der beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmt wird, sind nur wenige behördliche Entscheidungen erforderlich.

Die Neuordnung der Tauschgrundstücke in einem freiwilligen Landtausch ist für die Beteiligten besonders kostengünstig, da das Land Hessen die Verfahrenskosten trägt und die Grunderwerbssteuer entfällt, soweit der Tausch wertgleich erfolgt. Nur die unter Umständen anfallenden Ausführungskosten, wie z. B. Vermessungskosten, werden auf die Beteiligten umgelegt.

Der freiwillige Landtausch bietet in vielerlei Hinsicht Vorteile. Da Betriebsflächen zusammengelegt werden, reduzieren sich die Kosten für die Landwirtschaft durch Zeit- und Geldeinsparungen bei der Bewirtschaftung. Da alle Tauschvorgänge einvernehmlich vereinbart werden, lässt sich der Tausch auch schnell vollziehen. Die Landwirtinnen und Landwirte können die neuen Grundstücke in der Regel bereits nach wenigen Monaten bewirtschaften.

Ansprechpartner vor Ort sind die sieben Ämter für Bodenmanagement in Hessen. Siehe im Internet unter: https://hvbg.hessen.de/dienststellen