Aufgabe der Flurneuordnung in Hessen ist nämlich vor allem, zur Lösung konkreter örtlicher Problemstellungen maßgeschneiderte Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Verfügung zu stellen. Ziel dabei ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.
Mit dem freiwilligen Landtausch kann die landwirtschaftliche Grundstücksstruktur schnell und einfach verbessert werden. Das Verfahren kann auch dazu beitragen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen. Die Durchführung des freiwilligen Landtausches und sein Gelingen hängen wesentlich davon ab, dass über die Neuordnung des Eigentums der Tauschgrundstücke Einvernehmen bei allen Beteiligten besteht.
Der freiwillige Landtausch wird in einem förmlichen Verfahren von den Flurbereinigungsbehörden, den Ämtern für Bodenmanagement, durchgeführt.
Die rechtlichen Grundlagen enthält das Flurbereinigungsgesetz, das den Verfahrensablauf vorgibt. Ein freiwilliger Landtausch wird von der Flurbereinigungsbehörde angeordnet, wenn er von allen Tauschpartnerinnen und -partnern beantragt worden ist und aus dem Antrag erkennbar ist, dass sich der Tausch tatsächlich verwirklichen lässt. Nach Möglichkeit sollen nur ganze Flurstücke getauscht werden.