Feldweg in einer leichten Rechtsbiegung, rechts daneben ein Teil eines Hochsitzes, im Hintergrund Felder

Schenklengsfeld-Erdmannrode

Erdmannrode ist ein Ortsteil der Gemeinde Schenklengsfeld in Osthessen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Integralverfahren nach §1 FlurbG
Verfahrensgröße 337 ha, davon 10 ha Wald
Anzahl der Beteiligten 168
Anzahl der Flurstücke 747
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinden Schenklengsfeld, Hauneck
Beteiligte Gemarkungen

Schenklengsfeld-Erdmannrode, Hauneck-Fischbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 78% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) (Stand: 1. Änderung) mit einem Volumen von 674.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 25.10.1992
1. Änderungsbeschluss 05.10.2007
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 05.02.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 06.11.2002
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
1. Änderung
18.04.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
2. Änderung
28.12.2015
Feststellung der Wertermittlung 02.02.2009
Abfindungswunschtermine 16.02. bis 13.03.2009
Abfindungsvereinbarung ab 20.07.2009
Allgemeiner Besitzübergang 28.06.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 19.04.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 03.05.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12.11.2020
Schlussfeststellung 02.11.2021

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