Panorama von Felsberg, im Vordergrund ein kleines Wäldchen, links im Hintergrund Häuser

Städtisches Bodenmanagement

Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Dies gilt besonders in den Fällen, in denen bisher landwirtschaftlich genutztes Gebiet zum Bauland erklärt werden soll. Landwirtschaftlich genutzte Flächen verlangen eine andere Grundstücksgröße und -form um sie landwirtschaftlich bearbeiten zu können, als Baugrundstücke für Einfamilienhäuser.

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Es müssen Flächen für Straßen, Wege, Parkplätze und Grünanlagen, also die Erschließungsanlagen im Baugebiet, bereitgestellt werden. Auch wenn unzweckmäßige Grenzen zu ändern sind oder Splitterflurstücke bei der Vermessung nach einem Straßenbau entstehen, ist der Einsatz von Umlegung, vereinfachter Umlegung oder Grenzbereinigung sinnvoll.

Die Ämter für Bodenmanagement können Kommunen bei folgenden städtebaulichen Aufgaben im öffentlichen Interesse unterstützen bzw. sie im Auftrag selbst durchführen:

  • Vollziehung eines Bebauungsplanes und damit Bereitstellung von Bauland für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Beseitigung von unzweckmäßigen Grenzziehungen
  • Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen
  • Vermeidung von Splitterflurstücken nach dem Straßenbau

Die dazu vom Baugesetzbuch (BauGB) und im Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG) vorgesehenen Instrumente der städtischen Bodenordnung sind:

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