Es müssen Flächen für Straßen, Wege, Parkplätze und Grünanlagen, also die Erschließungsanlagen im Baugebiet, bereitgestellt werden. Auch wenn unzweckmäßige Grenzen zu ändern sind oder Splitterflurstücke bei der Vermessung nach einem Straßenbau entstehen, ist der Einsatz von Umlegung, vereinfachter Umlegung oder Grenzbereinigung sinnvoll.
Die Ämter für Bodenmanagement können Kommunen bei folgenden städtebaulichen Aufgaben im öffentlichen Interesse unterstützen bzw. sie im Auftrag selbst durchführen:
- Vollziehung eines Bebauungsplanes und damit Bereitstellung von Bauland für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Beseitigung von unzweckmäßigen Grenzziehungen
- Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen
- Vermeidung von Splitterflurstücken nach dem Straßenbau
Die dazu vom Baugesetzbuch (BauGB) und im Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG) vorgesehenen Instrumente der städtischen Bodenordnung sind: