Voraussetzung
Die Einsicht in die personenbezogenen Daten sowie das Erteilen von entsprechenden Auskünften und Ausgaben ist nur zulässig, wenn der Nutzer ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten darlegt. Personenbezogene Daten sind die Namen von natürlichen Personen, deren Geburtsdaten und Anschriften.
Art der Abgabe
Als Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster kommen im Allgemeinen Auszüge aus der Liegenschaftskarte und aus der Liegenschaftsbeschreibung in Betracht. Diese können sowohl in gedruckter Form, in druckaufbereiteter digitaler Form (Portable Document Format - PDF) oder in verschiedenen Formaten für den digitalen Datenaustausch zur Verfügung gestellt werden.
Ausgaben sind zum Beispiel:
- Liegenschaftskarte
Ausgabe der Liegenschaftskarte (Hessen) in den Regelmaßstäben 1:500 bis 1:5000 und den Formaten DIN A4 bis DIN A0 - Flurstücks- und Eigentümernachweis (Liegenschaftsbuch)
Ausgabe der Liegenschaftsbeschreibung mit Eigentümer- und Flurstücksangaben nur für registrierte Kunden (die Berechtigung wird durch die zuständige Stelle geprüft) - Bestandsnachweis (Liegenschaftsbuch)
Nachweis für den kompletten Bestand eines Eigentümers -alle Angaben eines Grundbuchblattes mit allen dort gebuchten Grundstücken- (die Berechtigung wird durch die zuständige Stelle geprüft)
Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster sind über die Internetanwendung Geodaten online oder beim zuständigen Amt für Bodenmanagement erhältlich.