Person mit Messinstrument auf Wiese, im Hintergrund ein orangefarbener Messbus

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Soll ein Teil eines Grundstücks (Flurstücks) erworben oder veräußert werden, ist eine Zerlegungsvermessung erforderlich.

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Im Zuge dieser Vermessung wird das Flurstück in seiner zukünftigen Form und Größe gebildet und mit einer neuen Bezeichnung (Flurstücksnummer) versehen. Das Amt für Bodenmanagement erteilt Ihnen oder einem Bevollmächtigten eine Fortführungsmitteilung, die für den Vollzug des Kaufvertrages (Notar) und die Eintragung im Grundbuch (Amtsgericht – Grundbuchamt) von Bedeutung ist.

Die Zerlegungsvermessung wird von einer / einem in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / -ingenieur (ÖbVI) oder dem zuständigen Amt für Bodenmanagement auf Antrag durchgeführt.