Vorderseite eines notariellen Vertrages, rechts daneben ein Siegel und die Spitze eines Stiftes

Fundament für die Wertermittlung

Die Kaufpreissammlung wird für den Zuständigkeitsbereich des Gutachteraus­schusses von der Geschäftsstelle geführt. Dazu erhält sie von den Notaren oder anderen beurkundenden Stellen alle Verträge, durch die Eigentum an einem Grund­stück übertragen wird (z.B. Grundstückskauf-, -tausch- und Erbbau­rechtsverträge, Zuschlagsbeschlüsse in Zwangsversteigerungsverfahren).

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Hessenweit einheitliche Erfassung und Auswertung

Die Geschäftsstelle erfasst die Urkunden und übernimmt die Daten so in die Kauf­preissammlung, dass die Vertragspartner anonym bleiben (Datenschutz). Diese Basisdaten werden durch Unterlagen zur Bauleitplanung, zur Baugenehmigung und durch Daten aus dem Liegenschaftskataster ergänzt. Außerdem erfolgt bei Bedarf eine zusätzliche Datenerhebung mittels Fragebögen oder Ortsbe­sichtigung.

Um eine hessenweit einheitliche Erfassung und Auswertung der Kaufverträge zu gewährleisten, hat die ZGGH zwei Leitfäden erarbeitet. Die Leitfäden stehen Ihnen unter "Downloads" zur Verfügung.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, erhalten anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie öffentlich bestellte und vereidigte bzw. zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach Prüfung erhalten.

Bitte verwenden Sie den Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung.

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