Führung des Liegenschaftskatasters
Änderungen an den Liegenschaften werden durch Liegenschaftsvermessungen in der Örtlichkeit erfasst und in das Liegenschaftskataster übernommen. Liegenschaftsvermessungen sind z.B. Gebäudeeinmessungen, Grenzfeststellungen und Zerlegungsvermessungen. Ihre Durchführung ist besonders qualifizierten Stellen (z.B. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und
Vermessungsingenieuren, Ämtern für Bodenmanagement) vorbehalten.