Auf einem Schreibtisch liegt eine Broschüre. Davor liegt ein Taschenrechner, der gerade genutzt wird

Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte

Das Baugesetzbuch verpflichtete in seiner Neufassung vom Juli 2009 die Gutachterausschüsse "Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke" zu ermitteln. Im Jahr 2010 sind die Gutachterausschüsse erstmals diesem gesetzlichen Auftrag nachgekommen.

Für was

Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.

Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).

Schlagworte zum Thema