Auf einem Schreibtisch liegt eine Broschüre. Davor liegt ein Taschenrechner, der gerade genutzt wird

Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte

Das Baugesetzbuch verpflichtete in seiner Neufassung vom Juli 2009 die Gutachterausschüsse "Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke" zu ermitteln. Im Jahr 2010 sind die Gutachterausschüsse erstmals diesem gesetzlichen Auftrag nachgekommen.

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Aktuelles

Neuigkeiten und Wichtiges aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung

Im Download-Center von Geodaten online sind unter „Immobilienwerte“ – „Vergleichsfaktoren“ ab sofort die „Vergleichsfaktoren des Landes Hessen gemäß § 183 Abs. 2 BewG 2024“ erhältlich.

 

Die Bereitstellung der neuen Bodenrichtwerte in BORIS Hessen, der Abruf von aktuellen Bodenrichtwertauskünften sowie die generalisierten Bodenwerte verschiebt sich auf Ende April. Aufgrund dieser Verzögerung können auch einige regionale Immobilienmarktberichte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden.

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15.12.2021 zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1.1.2022 finden Sie im hessischen Staatsanzeiger 2022 Nr. 37, S. 1018.

Für was

Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.

Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).

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