Ab sofort stehen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 auf dem Geoportal (BORIS Hessen) zur Verfügung. Über Geodaten Online kann die Bodenrichtwertauskunft zum 01.01.2024 über „Produkte“ bezogen werden. Weiterhin stehen nun auch dort im Downloadcenter unter dem Themengebiet Immobilienwerte die Bestandsdatenausgaben zum Stichtag 01.01.2024 im Format BRM 2.1.0 (xml-Format) zur Verfügung. Die genannten Produkte sind auch zu den vorherigen Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2020 erhältlich.
Vergleichsfaktoren
Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte
Aktuelles
Neuigkeiten und Wichtiges aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung
Im Download-Center von Geodaten online sind unter „Immobilienwerte“ – „Vergleichsfaktoren“ ab sofort die „Vergleichsfaktoren des Landes Hessen gemäß § 183 Abs. 2 BewG 2024“ erhältlich.
Das hessische Ministerium hat die Anwendungshinweise vorgelegt.
Die Online- Anträge für Verkehrsgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ( gemäß OZG) sind online.
Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15.12.2021 zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1.1.2022 finden Sie im hessischen Staatsanzeiger 2022 Nr. 37, S. 1018.
Für was
Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.
Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).
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