In den örtlichen Gutachterausschüssen laufen die Bodenrichtwertsitzungen zum Stichtag 01.01.2026. Der Abruf in BORIS Hessen wird voraussichtlich ab April möglich sein. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen in den Geschäftsstellen ab, da Auskünfte über noch nicht freigegebene Bodenrichtwerte nicht erteilt werden.
Vergleichsfaktoren
Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte
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Aktuelles
Neuigkeiten und Wichtiges aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung
Für was
Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.
Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).
Bezug Vergleichsfaktoren
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Beschreibung
Zur besseren überregionalen Vergleichbarkeit wurden in Abstimmung mit den örtlichen Gutachterausschüssen sechs Bereiche mit ähnlichen Marktsituationen (Marktbereiche) festgelegt. Die Verkaufsfälle werden für diese Marktbereiche zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
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