Auf einem Schreibtisch liegt eine Broschüre. Davor liegt ein Taschenrechner, der gerade genutzt wird

Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte

Das Baugesetzbuch verpflichtete in seiner Neufassung vom Juli 2009 die Gutachterausschüsse "Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke" zu ermitteln. Im Jahr 2010 sind die Gutachterausschüsse erstmals diesem gesetzlichen Auftrag nachgekommen.

Aktuelles

Neuigkeiten und Wichtiges aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung

In den örtlichen Gutachterausschüssen laufen die Bodenrichtwertsitzungen zum Stichtag 01.01.2026. Der Abruf in BORIS Hessen wird voraussichtlich ab April möglich sein. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen in den Geschäftsstellen ab, da Auskünfte über noch nicht freigegebene Bodenrichtwerte nicht erteilt werden.

Für was

Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.

Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).

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