Auf einem Schreibtisch liegt eine Broschüre. Davor liegt ein Taschenrechner, der gerade genutzt wird

Marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte

Das Baugesetzbuch verpflichtete in seiner Neufassung vom Juli 2009 die Gutachterausschüsse "Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke" zu ermitteln. Im Jahr 2010 sind die Gutachterausschüsse erstmals diesem gesetzlichen Auftrag nachgekommen.

Aktuelles

Neuigkeiten und Wichtiges aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung

Ab sofort stehen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 auf dem Geoportal (BORIS Hessen) zur Verfügung. Über Geodaten Online kann die Bodenrichtwertauskunft zum 01.01.2024 über „Produkte“ bezogen werden. Weiterhin stehen nun auch dort im Downloadcenter unter dem Themengebiet Immobilienwerte die Bestandsdatenausgaben zum Stichtag 01.01.2024 im Format BRM 2.1.0 (xml-Format) zur Verfügung. Die genannten Produkte sind auch zu den vorherigen Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2020 erhältlich.

Im Download-Center von Geodaten online sind unter „Immobilienwerte“ – „Vergleichsfaktoren“ ab sofort die „Vergleichsfaktoren des Landes Hessen gemäß § 183 Abs. 2 BewG 2024“ erhältlich.

 

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15.12.2021 zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1.1.2022 finden Sie im hessischen Staatsanzeiger 2022 Nr. 37, S. 1018.

Für was

Die Vergleichsfaktoren des Landes Hessen beziehen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.

Durch die Nutzung der Vergleichsfaktoren ergeben sich marktorientierte Immobilienwerte für Standardobjekte, unter anderem setzt auch die Finanzverwaltung sie bei der Ermittlung des Immobilienwerts in Erbschaftsangelegenheiten ein (nach § 183 Abs. 2 BewG).

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